Ist mit der flächendeckenden Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende zu rechnen?

Sehen Sie hier, wie der Stand der Dinge in Ihrem Bundesland ist: Baden-Württemberg: Mittlerweile (Stand: Juni 2016) hat sich Baden-Württemberg gegen die Einführung der Gesundheitskarte ausgesprochen. Die CDU war dagegen, weil sie zusätzliche Anreize für Asylbewerber/-innen befürchtete, nach Deutschland zu kommen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) hatte sich zuvor mehrfach für deren Einführung ausgesprochen. Auch die […]

Sehen Sie hier, wie der Stand der Dinge in Ihrem Bundesland ist:

Baden-Württemberg:

Mittlerweile (Stand: Juni 2016) hat sich Baden-Württemberg gegen die Einführung der Gesundheitskarte ausgesprochen. Die CDU war dagegen, weil sie zusätzliche Anreize für Asylbewerber/-innen befürchtete, nach Deutschland zu kommen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) hatte sich zuvor mehrfach für deren Einführung ausgesprochen. Auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg forderte die  Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber/-innen, vor allem weil dadurch Bürokratie bei Sozialämtern und Praxen abgebaut wird.

Dann bleibt es wohl dabei, dass – wie bislang –  Asylbewerber/-innen während der ersten 15 Monate ihres Aufenthalts eine Basisversorgung erhalten.  Grundsätzlich besteht in dieser Zeit nur ein Anspruch auf die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen. Werdenden Müttern und Wöchnerinnen werden ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband und Heilmittel gewährt. Im Einzelfall können weitere Leistungen bewilligt werden, wenn sie für die Gesundheit unerlässlich sind. Nach Ablauf von 15 Monaten erhalten Geflüchtete Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hessen:
Hessen prüft derzeit, ob die Gesundheitskarte für Flüchtlinge „zügig“ eingeführt werden kann. Ende September hat Sozialminister Stefan Grüner (CDU) erste Verhandlungen mit den Krankenkassen aufgenommen. Den Kommunen bleibt es selbst überlassen, ob sie die Gesundheitskarte einführen. Die Landesregierung geht nicht von einer landesweiten Umsetzung im Jahr 2016 aus.

Nordrhein-Westfalen:
Um eine flächendeckende Einführung einer Gesundheitskarte zu ermöglichen, mussten gesetzliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene geschaffen werden. Das neue Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 1.11.2015 ermöglicht es den Bundesländern, die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber einzuführen. Bislang war es notwendig, dass Kommunen und Kassen Einzelverträge abschließen. Jetzt sind die Kassen verpflichtet, zu unterzeichnen. Die gesetzliche Neuregelung erleichtert den Abschluss von neuen Rahmenvereinbarungen, da die Länder jetzt nicht mehr auf freiwillige Lösungen angewiesen sind. Da für NRW bereits auf der Basis der bisherigen Regelung mit vielen Kassen eine Vereinbarung erzielt werden konnte, ergeben sich aus der Neuregelung für NRW keine unmittelbaren Auswirkungen. Dies hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe laut Auskunft des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) NRW noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Die Landesregierung NRW hatte sich bereits im Sommer 2015 über die Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerberinnen und -bewerber mit Krankenkassen und Kommunen auf freiwilliger Basis geeinigt. Die Vereinbarung erfasst nur Geflüchtete, die die Erstaufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes verlassen haben und den Gemeinden zugewiesen wurden.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter NRW zur Gesundheitskarte

In Nordrhein-Westfalen haben sich bislang 24 Kommunen für die Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete entschieden, unter ihnen Köln, Düsseldorf,  Alsdorf, Bonn, Gevelsberg, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Sprockhövel und Wermelskirchen.

Folgende Krankenkassen haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet: AOK NordWest, AOK Rheinland/Hamburg, Novitas BKK, Knappschaft, DAK-Gesundheit, Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, IKK classic. Aktuell sind als weitere Krankenkassen noch die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die VIACTIV Krankenkasse und die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) dazugekommen. Eine Auflistung sehen Sie auch hier

Hier finden Sie die Rahmenvereinbarung und insbesondere die Anlage_1, in der der Leistungskatalog definiert ist. Danach gilt mit Ausnahme der unter C genannten Leistungen grundsätzlich der GKV-Leistungskatalog bzw. werden die Entscheidungen von den Krankenkassen nach den Vorschriften des SGB V getroffen.

Thüringen:
Die Einführung der eGK für Asylsuchende war in Thüringen bereits 2016 geplant. Doch die Abstimmungen mit den Krankenkassen erforderten mehr Zeit als geplant. Seit dem 1.1.2017 kann die Gesundheitskarte jetzt genutzt werden.