EU-Asylreform beschlossen

Die EU hat eine umfassende Asylrechtsreform beschlossen, an der bereits seit 2015 gearbeitet wurde. Dreh- und Angelpunkt sind Einschränkungen des Asylrechts, etwa Schnellverfahren an den EU-Außengrenzen und damit verbundene Internierung. Davon sind auch Minderjährige nicht ausgeschlossen.

Einen verbindlichen Verteilmechanismus wird es nicht geben. Die „Umverteilung“ von Geflüchteten innerhalb von Europa bleibt freiwillig. Alternativ kann Grenzschutz-Infrastruktur in Drittstaaten oder innerhalb der EU von Mitgliedsstaaten bezahlt werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Familienzusammenführung: Geschwister sollen zukünftig nicht als Familie gelten, ihre Zusammenführung kann also verweigert werden.

Während Innenministerin Nancy Faeser sich positiv über die Einigung äußert, kritisieren die Linke und Hilfsorganisation sie massiv. So hält etwa Sophia Eckert von terre des hommes diese Reform „für den Ausverkauf der Menschlichkeit und den Ausverkauf der Menschenrechte, vor allem von Kindern.“ (vgl. taz. de vom 20.12.2023)

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tagesschau.de vom 20.12.2023

taz.de vom 20.12.2023

zeit online vom 20.12.2023