Flüchtlingsschutz für Mädchen gestärkt

Wenn geflüchtete Mädchen während ihres Aufenthalts in einem europäischen Land die dortige Lebensweise annehmen und sich damit identifizieren, also zum Beispiel gleichberechtigt aufwachsen, können sie Flüchtlingsschutz bekommen, wenn diese Lebensweise in dem Land, aus dem sie geflohen sind, verfolgt wird oder gefährdet ist.

Das hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 11. Juni 2024 entschieden.

Zugrunde lag der Fall zweier Mädchen, die 2015 aus dem Irak in die Niederlande gefolgen waren.

Tagesschau.de vom 11.06.2024