Stadt Gelsenkirchen – Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose
Finanzielle Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen
Die Abteilung Flüchtlinge und Wohnungslose ist mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, Geflüchteten sowie Spätaussiedlern und jüdischen Emigranten befasst. Darüber hinaus wird die finanzielle Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge sichergestellt. Grundlage der finanziellen Betreuung von Asylbewerberinnen, - bewerbern und Geflüchteten bildet das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen