Bezahlkarte für Geflüchtete kommt
Künftig soll es bundesweit eine Bezahlkarte für die Auszahlung staatlicher Leistungen geben. Ab voraussichtlich Sommer 2024 soll ein Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erfolgen.
Ein eigenes Konto ist für die Bezahlkarte nicht erforderlich. Sie soll grundsätzlich überall einsetzbar sein, aber nicht im Ausland. Welche Einschränkungen es genau gibt, ist von der jeweiligen Ausgabestelle abhängig. Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland sind nicht möglich.
Pro Asyl bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Bezahlkarte.
Netzpolitik.org vom 24.01.2024: Was Bezahlkarten für Geflüchtete bedeuten