Daten & Fakten für Baden-Württemberg
Erstmals seit der Gründung Baden-Württembergs leben dort (seit 2020) mehr als 11 Millionen Menschen (Stand: 31.12.2023). Der Zuwachs der Bevölkerung liegt fast ausschließlich an der Zuwanderung aus Osteuropa und der Zunahme Schutzsuchender der vergangenen Jahre. Laut Statistischem Landesamt hält der Trend jedoch nicht an, spätestens 2035 soll das Bevölkerungswachstum wieder zurückgehen.
In Baden-Württemberg leben derzeit rund 2,17 Millionen Ausländerinnen und Ausländer (aktueller Stand Ende 2023). Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat mittlerweile die Einbürgerungszahlen für 2023 veröffentlicht. Danach wurden in Baden-Württemberg 22.745 Ausländerinnen und Ausländer eingebürgert. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 8,5 %. Insgesamt sind es die meisten Einbürgerungen seit 2002. Es wurden mehr erwachsene Männer (42,3 %) als Frauen (35,8) eingebürgert, der Anteil Minderjähriger beläuft sich auf 21,8 %.
Dabei war Syrien (6.963) der häufigste Herkunftsstaat, gefolgt vom Irak (1.107) und Afghanistan (440).
Ab 27. Juni können Ausländerinnen und Ausländer nach fünf Jahren (zuvor: acht), bei Vorliegen besonderer Integrationsvoraussetzungen bereits nach fünf (sechs) Jahren eingebürgert werden.
Mehr zum neuen Einbürgerungsgesetz
Türkische Staatsangehörige bilden die größte ausländische Bevölkerungsgruppe (255.660). Es folgen Staatsangehörige aus Italien (180.110), aus Rumänien (178.240) und Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.
vgl. Landesamt für Statistik BW, abgerufen am 13.05.2024
Im Zeitraum Januar – Oktober 2024 verzeichnet Nordrhein-Westfalen 40.181 Erstanträge und liegt mit 20,1 % erneut auf Platz 1 der Bundesländer. Bayern schließt mit 31.412 Erstanträgen (15,7 %) auf, gefolgt von Baden-Württemberg mit 22.819 (11,4 %) und knapp dahinter Niedersachsen mit 20.349 (10,2 %) Erstanträgen.
Im Jahr 2023 nimmt Nordrhein-Westfalen mit 67.174 Erstanträgen (20,4 %) Platz 1 der Bundesländer ein, gefolgt von Bayern (50.389 Erstanträge = 15,3 %), Baden-Württemberg (39.929 Erstanträge = 12,1 %) und Niedersachsen (32.448 Erstanträge = 9,9 %).
Im Jahr 2022 waren die Prozentzahlen ähnlich: Nordrhein-Westfalen hatte mit 42.859 (19,7 %) die meisten Erstanträge zu verzeichnen, gefolgt von Bayern (28.944 = 13,3 %) und Baden-Württemberg (25.481 = 11,7 %) Niedersachsen (21.281 = 9,8 %) nahm vor Hessen (20.732 = 9,5 %) Platz 4 ein.
Zusätzlich zu den Asylantragstellenden hat Baden-Württemberg 2022 rund 140.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen, die aufgrund der sogenannten „Massenzustromsrichtlinie“ keinen Asylerstantrag stellen müssen.
Im Jahr 2021 haben Nordrhein-Westfalen an oberster Stelle mit 29.500 Erstanträgen (19,9 %), Bayern mit 20.089 (13,6 %) und Baden-Württemberg mit 17.055 (11,5 %) die meisten Asylerstanträge entgegengenommen.
So sah die Reihenfolge auch 2020 aus: Nordrhein-Westfalen führt mit 21.875 (21,3 %), Bayern folgt mit 12.346 (12,0 %) Asylerstanträgen, Baden-Württemberg schließt mit 11.567 (11,3 %) Erstanträgen auf, gefolgt von Niedersachsen mit 10.994 Erstantragszahlen (10,7 %).
Fluchtrouten verschieben sich
Seit der Schließung der Balkonroute im März 2016 kamen weniger Geflüchtete aus dem Nahen und Mittleren Osten nach Deutschland. Demgegenüber stieg die Zahl der geflüchteten Menschen aus Afrika. Weitere Herkunftsländer waren Syrien (1.400), Türkei (1.000), Irak (900) und Iran (800).
Die „Zugangszahlen“, also die Zahl der Asylstellenden, sind nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Inneres, Migration und Digitalisierung von 98.000 im Jahr 2015 über 33.000 im Jahr 2016 auf rund 16.000 im Jahr 2017 bzw. rund 18.500 im Jahr 2018 gesunken. In 2019 haben 10.300 Menschen einen Asylantrag gestellt, 2020 waren es 7.064 und 2021 14.442.
mehr geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Ukrainische Flüchtlinge kommen in Baden-Württemberg zunächst in die Landes-Erstaufnahmeeinrichtungen in Ellwangen, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen sowie in ein Ankunftszentrum in Heidelberg. Bis April 2022 waren noch etwa 11.000 ukrainische Flüchtlinge in Baden-Württemberg in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angekommen. Um weitere Geflüchtete aufnehmen zu können, wurde die Messe Sindelfingen geöffnet, und damit etwa 900 weitere Plätze zur Verfügung gestellt. Damit gab es in der Landes-Erstaufnahme insgesamt rund 13.000 Plätze.
Mittlerweile sind seit Beginn des russischen Angriffskriegs mehr als 130.000 ukrainische Geflüchtete in Baden-Württemberg registriert worden. Bereits Ende August 2022 waren die Plätze in der Erstaufnahme des Landes voll. Die Aufnahmeeinrichtungen der Kommunen kommen an ihre Grenzen, weitere Unterkünfte müssen geschaffen werden.
vgl. baden-wuerttemberg.de, Bericht der „Lenkungsgruppe“ vom 14.09.2022
ZDF.de vom 11.10.2022, dort auch mehr zur Situation im Rems-Murr-Kreis/Waiblingen
Die Justizministerin des Landes, Marion Gentges, hat sich mit einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt. Die Zahl der Schutzsuchenden – in diesem Jahr bereits über 160.000 – konfrontiere das Land und insbesondere die Kommunen mit einer ungeheuren Belastungssituation.
Stuttgarter Zeitung vom 22.11.2022
Frauen und Kinder seien die überwiegende Mehrheit, so ein Sprecher des Migrationsministeriums. Da sich geflüchtete Menschen, die privat unterkommen, nicht direkt bei den Behörden melden müssen, dürfte die tatsächliche Anzahl Geflüchteter weit darüber liegen.
Laut Ausländerzentralregister (AZR) leben die meisten Geflüchteten aus der Ukraine in folgenden Bundesländern (Stand Januar 2023).*
- Nordrhein-Westfalen: 224.145
- Bayern: 151.696 Personen
- Baden-Württemberg: 136.004
- Niedersachsen: 110.501
- Hessen: 81.237
(* Quelle: statista.com, abgerufen am 13.05.2024)
Alle geflüchteten Menschen aus der Ukraine können aufgrund eines Erlasses der Landesregierung die Beratung durch flächendeckend im Land tätigen Integrationsmanager*innen in Anspruch nehmen.
vgl. die Seite der Landesregierung baden-wuerttemberg.de
Der SWR3 hat umfassende Informationen zusammengestellt, auch für Privatpersonen, die helfen möchten.
Aufgrund der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden alle ab dem 1. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Asylerstantragstellende 2012 bis 2024
Die Zahlen der Asylerstantragstellenden mit Verbleib in Baden-Württemberg bis April 2024:
Januar 2024: 1.759
Februar 2024: 1.505
März 2024: 1.586
April 2024: 1.941
Die Zahlen der Asylerstantragstellenden mit Verbleib in Baden-Württemberg für 2023:
Januar 2023: 2.577
Februar 2023: 1.718
März 2023: 1.871
April 2023: 2.106
Mai 2023: 2.327
Juni 2023: 2.913
Juli 2023: 2.950
August 2023: 3.941
September 2023: 4.742
Oktober 2023: 5.528
November 2023: 2.958
Dezember 2023: 2.065
Das Justizministerium Baden-Württembergs hat in einer Grafik den Zugang von Menschen aus der Ukraine (2022 und 2023 = 186.467) separat aufgeführt. Insgesamt lassen sich die Asylbegehren der Antragstellenden bis ins Jahr 2012 zurückverfolgen.
Quelle: Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg
Die Zahlen der Asylantragstellenden mit Verbleib in Baden-Württemberg für das Jahr 2022:
Januar 2022: 1.412
Februar 2022: 1.067
März 2022: 1.020
April 2022: 1.733
Mai 2022: 934
Juni 2022: 1.409
Juli 2022: 1716
August 2022: 2.093
September 2022: 3.546
Oktober 2022: 3.462
November 2022: 4.243
Dezember 2022: 2.927
Für 2021 sahen die Zugangszahlen im Einzelnen wie folgt aus:
Januar 2021: 703
Februar 2021: 654
März 2021: 838
April 2021: 945
Mai 2021: 730
Juni 2021: 819
Juli 2021: 1.057
August 2021: 1.273
September 2021: 1,525
Oktober 2021: 1.737
November 2021: 2.687
Dezember 2021: 1.474
Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die einen Asylerstantrag stellten und die nach der Registrierung in Baden-Württemberg blieben.
Die meisten Asylbegehrenden stammten 2021 aus Syrien (4.628 Menschen), gefolgt von Irak (1.780) und auf Platz 3 Afghanistan (1.758).
vgl. Zugang Asylbegehrende 2021, Baden-Württembergisches Ministerium für Justiz und Migration
In 2019 kam die größte Gruppe der Asylsuchenden mit rund 1.720 Personen aus Nigeria. Weitere Herkunftsländer waren die Türkei (1.470 Personen), Syrien (1.130 Personen), Irak (1.050 Personen), Iran (520 Personen) und Afghanistan (460 Personen). Im Jahr 2018 waren die Herkunftsländer mit den meisten Antragstellenden Nigeria (1.900), Syrien (1.400), Türkei (1.000), Irak (900) und Iran (800).
vgl. Jahresbilanz 2019, Baden-Württembergisches Ministerium für Inneres, Migration und Digitalisierung
Im Jahr 2018 kamen nochmals weniger Asylsuchende nach Baden-Württemberg als in den Vorjahren. (…) Im Schnitt kamen rund 30 Menschen pro Tag nach Baden-Württemberg“, so Innenminister Strobl in seiner Jahresbilanz 2018. In den Hoch-Zeiten kamen täglich über 500 Menschen.
Die Jahresbilanz 2017/2018/2019 im Einzelnen
- Januar: 1.500/1.350/1.328 Menschen
- Februar: 1.400/950/786 Menschen
- März: 1.700/900/747 Menschen
- April: 800/800/821 Menschen
- Mai: 700/900/758 Menschen
- Juni: 1.300/900/636 Menschen
- Juli: 1.400/950/938 Menschen
- August: 1.700/800/825 Menschen
- September: 1.500/950/901 Menschen
- Oktober: 1.500/950/922 Menschen
- November: 1.400/900/790 Menschen
- Dezember: 1.100/650/970 Menschen
[Einklappen]
Dreigliedriges Unterbringungssystem
In Baden-Württemberg gibt es ein dreistufiges Unterbringungssystem. Erste Station ist in der Regel das Ankunftszentrum in Heidelberg. Dort werden erste Schritte für die Aufnahme der Asylsuchenden und der meisten Geflüchteten und das Asylverfahren durchgeführt. Sie umfassen Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung, ärztliche Pflichtuntersuchung auf übertragbare Krankheiten, Asylantragsstellung und -anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – in manchen Fällen bis hin zur Entscheidung des BAMF über den Asylantrag.
Verschärft – geändert:
- Seit August 2017 werden im Ankunftszentrum auch aufgenommene Personen unmittelbar nach der Ankunft durchsucht, wenn es dafür Anhaltspunkte gibt, dass mitgeführte Ausweispapiere bei der Erstbefragung nicht angegeben werden. Bis Ende 2017 wurden 299 Dokumente sichergestellt, so Innenminister Strobl im Januar 2018 in Stuttgart.
Weitere Auskünfte dazu gab es nicht.
- Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten kein Bargeld mehr, um ihren persönlichen Bedarf zu decken, sondern eine Sachleistungskarte. Diese soll monatlich aufgeladen werden können, ihre Nutzung soll räumlich begrenzt werden.
Alle diejenigen, über deren Asylantrag das BAMF nicht kurzfristig entscheiden kann, werden in eine Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) verlegt und können dort in der Regel bis zu sechs Monate untergebracht werden. Von den Erstaufnahmestellen werden die Geflüchteten auf der Basis eines Bevölkerungsschlüssels auf die Land- und Stadtkreise weiterverteilt. In dieser sogenannten vorläufigen Unterbringung bleiben sie, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist, längstens jedoch für zwei Jahre. Danach werden die Geflüchteten innerhalb des zuständigen Landkreises auf die kreisangehörigen Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung verteilt.
aktuelle Lage macht mehr Einrichtungen erforderlich
Die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) verzeichnen aktuell einen Zustrom von über 400 Personen täglich (September 2022). In der derzeitigen Situation müssen daher weiterhin auf allen Ebenen zusätzliche Unterkünfte für Geflüchtete geschaffen werden.
Anfang 2020 sind in den Erstaufnahmestellen Baden-Württembergs, nur noch 3.300 Menschen untergebracht: 1.100 im Ankunftszentrum in Heidelberg sowie 880 in Karlsruhe, 130 in Mannheim, 410 in Ellwangen, 430 in Sigmaringen, 160 in Tübingen und 190 in Freiburg, vgl. Jahresbilanz Flüchtlinge 2019 des Innenministeriums Baden-Württemberg.
Zum 1. Juli 2021 finden sich in Baden-Württemberg an folgenden Standorten Erstaufnahmeeinrichtungen:
- Ankunftszentrum (AZ) Heidelberg,
- Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Karlsruhe
- Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Eggenstein-Leopoldshafen
- LEA Ellwangen
- LEA Freiburg
- EA Giengen
- EA Mannheim (wird saniert und ist nicht in Betrieb)
- EA Schwetzingen
- LEA Sigmaringen
- EA Tübingen
In der EA Tübingen sowie am Standort Sophienstraße der LEA Karlsruhe werden besonders schutzbedürftige Personen, deren spezielle Bedürfnisse nach der Aufnahmerichtlinie – einer europarechtlichen Vorgabe – bei der Aufnahme zu berücksichtigen sind, untergebracht.
Besonderer Schutzbedarf besteht gemäß Art. 21 der genannten Richtlinie zum Beispiel bei Minderjährigen, unbegleiteten Minderjährigen, Behinderten, älteren Menschen, Schwangeren, Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern, Opfern von Menschenhandel, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Der besondere Schutzbedarf kann sich aber auch aus der sexuellen Orientierung oder Identität der asylsuchenden Person ergeben. Unbegleitete Minderjährige werden in keinem Fall in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht, sondern vom Jugendamt betreut.
zitiert aus: Arbeitshilfe „Leben in der Erstaufnahmeeinrichtung – rechtliche Rahmenbedingungen“ des Flüchtlingsrats BW
Schwangere und Wöchnerinnen haben erhöhten Schutzbedarf
Die Europäische Union hat in ihrer Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) Schwangeren einen erhöhten Schutzbedarf (s.o) attestiert. Dadurch soll eine angemessene Versorgung gewährleistet werden. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (§§ 5 und 8 Abs. 1 Satz 1 FlüAG) in Baden-Württemberg sieht vor, dass schutzbedürftige Personen nicht in Sammelunterkünften untergebracht werden sollen. Gerade für diese Personengruppe – zu der Schwangere und Wöchnerinnen zählen – ist eine sichere Privatsphäre überaus wichtig.
Gut zu wissen: Hierzu kann ein entsprechender Antrag nach FlüAG gestellt werden. Mehrbedarfe Schwangerer und Wöchnerinnen können mithilfe eines Antrags nach §§ 4 und 6 AsylbLG abgedeckt werden.
Unterbringung und Corona
Für den besonderen Schutz von Corona-Risiko-Personen nach der RKI-Definition wurden zudem temporär in Bad Liebenzell ein Seminarhaus und in Freiburg die Jugendherberge für eine separierte Unterbringung angemietet. Eine weitere Liegenschaft in Stuttgart wurde temporär für die Unterbringung positiver Corona-Fälle in Quarantäne eingerichtet. Ab 1. Juli 2021 werden nur noch die Jugendherberge in Freiburg und die Liegenschaft in Stuttgart betrieben.
zitiert aus: Arbeitshilfe „Leben in der Erstaufnahmeeinrichtung – rechtliche Rahmenbedingungen“ des Flüchtlingsrats BW
Immer wieder sorgten 2020 die Corona-Ausbrüche in den Unterkünften Geflüchteter für Schlagzeilen. Das Zusammenleben auf engem Raum begünstigt das Infektionsrisiko.
Laut Süddeutsche.de vom 21.05.2020 wurde in der 600-Personen-Einrichtung Ellwangen, die Anfang April 2020 eine Masseninfektion erlebte, zunächst versucht, positiv und negativ getestete Personen räumlich voneinander zu trennen, was nach Ansicht der Initiative „Refugees4 Refugees“ nicht konsequent genug erfolgte.
Aufgrund des starken Anstiegs der Zahl der Geflüchteten wurden Ende 2015 zusätzlich sogenannte „Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BEA) in Bruchsal (Kreis Karlsruhe), Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis), Eggenstein-Leopoldshafen (Kreis Karlsruhe), Freiburg (LEA-Neubau geplant), Hardheim (Neckar-Odenwald-Kreis), Hechingen (Zollernalbkreis), Heidelberg, Mannheim, Neuenstadt am Kocher (Kreis Heilbronn), Philippsburg-Huttenheim (Kreis Karlsruhe), Rottenburg-Ergenzingen (Kreis Tübingen), Sasbachwalden (Ortenaukreis), Sigmaringen, Stuttgart, Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis), Weingarten (Kreis Ravensburg) und Wertheim (Main-Tauber-Kreis) errichtet. Die drei zentralen Anlaufstellen in Karlsruhe, Meßstetten (Zollernalbkreis) und Ellwangen (Ostalbkreis) samt zahlreicher Außenstellen haben Platz für ca. 12.000 Menschen. Sie sind aber seit Monaten überfüllt. Mitte Dezember 2015 waren in allen Erstaufnahmeeinrichtungen zusammen 38.200 Geflüchtete untergebracht. Am 20.06.2016 sind in allen Erstaufnahmeeinrichtungen zusammen 6.412 Menschen untergebracht. Auch das Integrationsministerium in Baden-Württemberg, das 2011 eingerichtet worden war, wurde 2016 aufgelöst. Stattdessen übernimmt das Sozial- und das Innenministerium dessen Aufgaben.
Verbindliche Standards für Unterbringung und Betreuung
Das 2014 in Kraft getretene Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sieht Verbesserungen bei der Flüchtlingsunterbringung vor. So wurde während der vorläufigen Unterbringung in den Stadt- und Landkreisen die Wohn- und Schlaffläche je Person von 4,5 auf mindestens 7 Quadratmeter erhöht. Bei besonderen „Zugangsbedingungen“ sind aber auch davon abweichende Unterbringungen erlaubt.
Um den Geflüchteten die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, sollen sie innerhalb bebauter Ortsteile oder in deren Nähe wohnen. Die vorläufige Unterbringung soll zeitlich auf die Dauer des Asylverfahrens begrenzt sein und auch in Wohnungen erfolgen können. Während der darauf folgenden Anschlussverteilung, können die Geflüchteten sich auch auf die Suche nach einer privaten Unterkunft machen. Oft versuchen Kreise und Kommunen, leerstehende Wohnhäuser oder Hotel anzumieten.
Neben der räumlichen Unterbringung regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz auch die soziale Beratung und Betreuung Geflüchteter. Es sieht vor, dass während der vorläufigen Unterbringung eine angemessene Sozialarbeit gewährleisten werden muss. Damit werden geeignete nichtstaatliche Träger beauftragt. Außerdem müssen die Kreise bei der Unterbringung darauf achten, dass schulpflichtige Kinder tatsächlich ihrer Schulpflicht nachkommen können. Allen Geflüchteten soll während der vorläufigen Unterbringung die Gelegenheit gegeben werden, Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben.