Daten & Fakten für Hessen
Im Jahr 2015 sind mehr als 110.000 geflüchtete Menschen nach Hessen gekommen, tatsächlich hat Hessen insgesamt 75.000 Geflüchtete aufgenommen. Bis Ende Oktober 2016 konnten 22.072 Geflüchtete verzeichnet werden. Da Hessen ein sogenanntes Transitland ist, kommen mehr Asylbegehrende an, als hinterher tatsächlich in Hessen verbleiben und auf die Kommunen verteilt werden.
Bislang haben (Jan. – April) 2018 4.891 Menschen einen Antrag auf Asyl in Hessen gestellt, davon 4.444 Erst- und 447 Folgeanträge. 2017 waren es 15.812 Menschen, davon 14.676 Erst-, 1.136 Folgeanträge – 2016 beantragten 66.908 Menschen Asyl, davon stellten 1.388 Folgeanträge. Bei der Verteilung der Geflüchteten auf die Bundesländer übernimmt Hessen nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ einen Anteil von 7,4 % aller Asylsuchenden in Deutschland.
Die Hauptherkunftsländer der Asylsuchenden in Hessen waren im Januar 2018 Syrien (14,5 % = 151 Menschen), der Irak (10,0 % = 104 Menschen), gefolgt von der Türkei (9,4 % = 98 Menschen). Insgesamt sind 2017 rund 11.100 Geflüchtete in Hessen geblieben.
In Hessen standen bislang neben den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) in Gießen, Neustadt und Rotenburg an der Fulda mehr als 20 sogenannte Außenstellen zur Verfügung. Dazu gehören auch Zeltcamps. Die HEAE sind nach dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfg) für die Erstaufnahme von Asylsuchenden, die in Hessen einen Asylantrag stellen wollen, zuständig, sowie für die damit einhergehende Unterbringung, Betreuung und Versorgung. In den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen werden Geflüchtete gemeinsam und nicht nach Herkunft getrennt untergebracht. Versucht wird, schutzbedürftige Gruppen wie Alleinreisende mit Kind und Frauen separat unterzubringen. Im Oktober befanden sich in den HEAE und den Außenstellen 4.079 Menschen (Stand 18.10.2016), im Dezember (21.12.2016) waren es nur noch 3.282.
Laut Beschluss der Landesregierung von April 2016 sollten 23 Erstaufnahmeeinrichtungen geschlossen werden, da die Zahl der neu ankommenden Geflüchteten deutlich zurückgegangen ist. 19 Einrichtungen mit 20.000 Plätzen bleiben, hinzukommen 20 Standorte als Reserve mit 15.000 Plätzen. Die Hessische Landesregierung hat Ende August 2016 sowie im März 2017 die Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Hessen erneut reduziert.
Unterbringungsmöglichkeiten werden angepasst
Durch das Regierungspräsidium Darmstadt werden die Geflüchteten nach ihrem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die hessischen Landkreise und die kreisfreien Städte verteilt. Im vergangenen Jahr hatte die Landesregierung wegen der hohen Zahlen in Hessen von bis zu 1.600 Geflüchteten am Tag mehrere Kommunen kurzfristig mit der Einrichtung von Notunterkünften beauftragt. Insgesamt waren es landesweit 18 Unterkünfte für insgesamt rund 16.500 geflüchtete Menschen. Ende Juni 2016 wurden sämtliche dort untergebrachten Flüchtlinge in ordentliche Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verlegt. In den vergangenen Monaten hat sich die Anzahl der Geflüchteten stetig reduziert. In Hessen sind monatlich zwischen 1.200 und 1.300 Geflüchtete angekommen. Im Jahr 2015 waren das Zahlen, die täglich erreicht wurden. Dennoch bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Hessische Landesregierung hat die Anzahl der sogenannten aktiven Standorte im März 2017 auf 9 reduziert, kann jedoch Reservestandorte anbieten, die bei einem eventuellen erneuten Anstieg von geflüchteten Menschen als Unterkunft zur Verfügung stehen. Ende November 2017 wurden die Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete zum dritten Mal seit April 2016 verringert. In der Erstaufnahme stehen noch 9.440 Plätze an acht Standorten und einer Außenstelle am Flughafen Frankfurt zu Verfügung. Durch das Aufteilen in sogenannte Aktiv- bzw. Passiveinrichtungen soll ein flexibles System geschaffen werden, mit dem kurzfristig auf einen Anstieg geflüchteter Menschen reagiert werden kann. Die Passivstandorte umfassen 2.340 Plätze.
Am 17.01.2018 befanden sich 2.913 Menschen in den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und Außenstellen. Die Zahlen sinken weiter, aktuell (22.03.2018) sind es 2.466.
Über den genauen Stand der Dinge können Sie sich auf den Seiten der Hessischen Landesregierung „Flüchtlinge in Hessen“ informieren
Ein sensibles Thema: die Unterbringung
Obwohl eine „Lagerpflicht“ für asylsuchende Menschen in Hessen nur für die ersten Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung gilt, ist die Unterbringung von Geflüchteten in „Gemeinschaftsunterkünften“ die von den Landkreisen am häufigsten gewählte Unterbringungsform. Zum Teil werden den Geflüchteten Container in Gewerbegebieten, ehemalige Hotels und Gasthöfe sowie angemietete Wohnhäuser zur Verfügung gestellt. Zunehmend wird auch auf Turnhallen oder Zelte zurückgegriffen.
§ 3 Abs. 1 des Hessischen Aufnahmegesetzes (AufnG HE) schreibt vor, dass Landkreise und Gemeinden verpflichtet sind „Personen in Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten, unterzubringen“. Mindeststandards für die Unterbringung fehlen aber. In vielen Fällen werden die Unterkünfte von privaten Anbietern betrieben, eine regelmäßige Überprüfung der Situation in den Unterkünften findet nicht statt.
Laut Landeszentrale für politische Bildung dürfen sich lediglich anerkannte Asylbewerber/-innen oder Menschen, die bereits seit zwei Jahren in Deutschland leben, eine private Unterkunft suchen. Falls Asylbewerber/-innen die Mietkosten noch nicht tragen können, übernimmt das Sozialamt die Miete. Wer eine Wohnung zur Verfügung stellen will, kann sich an das Sozialamt in seiner Kommune wenden.
Geburten in Erstaufnahmeeinrichtungen
Die Hessische Landesregierung prüft derzeit, ob Schwangere kurz vor der Niederkunft und Frauen mit Neugeborenen schneller in Wohnungen oder kleinere Einrichtungen untergebracht werden können. Laut Presseberichten ist derzeit jedoch nicht klar, wie viele Schwangere in den Erstaufnahmeeinrichtungen leben. Das Regierungspräsidium Gießen gab an, dass bereits in den vergangenen Jahren im Durchschnitt mehr als 500 Kinder in Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen geboren wurden.