Neues Einwanderungsgesetz kommt
Ab dem 27. Juni 2024 treten neue Regeln in Kraft, die die Einbürgerung erleichtern sollen. Die Frist für in Deutschland lebende Menschen aus dem Ausland, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, ist von acht auf fünf Jahre reduziert worden.
Bei „besonderen Integrationsleistungen“ wie etwa gute Sprachkenntnisse oder sehr gute Leistungen in Beruf oder Schule, soll die Einbürgerung künftig schon nach drei Jahren möglich sein. Auch muss niemand seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit mehr aufgeben, um die deutsche zu erhalten (Mehrstaatigkeit). Kinder, die hier geboren werden und deren Eltern schon mehr als fünf Jahre in Deutschland leben, sind automatisch Deutsche.
Nur die Personen, die den Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige aus eigenen Mitteln bestreiten können, sollen die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Laut Bundesinnenministerium liegt die Zahl der Menschen, die mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland leben, bei rund zwölf Millionen.
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts | Bundesregierung vom 02.02.2024