Zugang zum Gesundheitssystem für Geflüchtete immer noch schwierig
In Bundesländern wie Berlin, Bremen und Hamburg bekommen Asylsuchende eine elektronische Gesundheitskarte. In anderen Bundesländern müssen sie sich vor jedem Besuch bei Ärzt*innen einen Behandlungssschein beim Sozialamt ausstellen lassen. Das Policy Paper „Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern“ des Mercator Forum für Migration und Demokratie (MIDEM) gibt eine Übersicht der verschiedenen Regelungen.
in Baden-Württemberg etwa werden ausschließlich Behandlungsscheine ausgestellt, in Nordrhein-Westfalen mehrheitlich Behandlungsscheine, in einzelnen Landkreisen/Kommunen hat sich aber die elektronische Gesundheitskarte durchgesetzt (siehe auch „Praxis“ Nordrhein-Westfalen).
Policy Paper – Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden in den Bundesländern